Der Täter wendet Folter an oder handelt grausam, um das Leiden des Opfers zu steigern. e. Der Täter handelt aus Habgier, aus Mordlust oder aus Lust, Leiden zuzufügen, zur Erregung oder Befriedigung des Geschlechtstriebs oder aus einem anderen abstossenden oder belanglosen Grund. f. Der Täter handelt aus rassistischem, religiösem oder politischem Hass oder aus Hass gegen die Hautfarbe, die ethnische oder nationale Herkunft, das Geschlecht [..], die sexuelle Orientierung [oder die sexuelle Identität] g.