7 - 25 Art. 132 Qualifizierte Tötung (Código Penal) 2. Unter anderem offenbaren folgende Umstände die im vorhergehenden Absatz genannte besondere Verwerflichkeit oder Grausamkeit: a. Der Täter ist Verwandter absteigender oder aufsteigender Linie, Adoptivkind, Adoptivvater oder Adoptivmutter des Opfers.