Art. 145 Qualifizierte Körperverletzung (Código Penal) 1. Wenn die Körperverletzung unter Umständen herbeigeführt wurde, die eine besondere Verwerflichkeit oder Perversität des Täters zeigen, wird dieser bestraft: a. Im Fall des Art. 143 Abs. 1 mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren; b. Im Fall des Art. 143 Abs. 2 und Art. 144-A Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren; c. Im Fall von Art. 144 und Art. 144-A Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von 3 bis 12 Jahren. 2. Unter anderen sind die in Art. 132 Abs. 2 genannten Umstände dazu geeignet, die besondere Verwerflichkeit oder Perversität des Täters zu zeigen.