Art. 143 Körperverletzung (Código Penal) 1. Wer eine andere Person körperlich verletzt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Das Strafverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet, es sei denn, die Tat wurde gegen ein Mitglied der Sicherheitskräfte oder des Sicherheitsdienstes während der Ausübung des Dienstes begangen. 3. Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn a) aus der Tat gegenseitige Verletzungen entstanden und nicht bewiesen wurde, welcher von den Streitenden zuerst angegriffen hat, oder b) der Täter nur auf die Aggression des Angreifers reagiert hat.