Die niederländischen Strafbestimmungen für Tätlichkeiten werden bei der einfachen Körperverletzung aufgeführt. In Anbetracht von Art. 304 Abs. 1 Ziff. 1 des niederländischen Strafgesetzbuches (het Weboek von Strafrecht), wonach die häusliche Gewalt als erschwerender Umstand gilt, wird eine im Rahmen von häuslicher Gewalt begangene Tätlichkeit in Anwendung der Richtlinie zur häuslichen Gewalt (Richtlijn voor strafvordering huiselijk geweld) verfolgt. Die Richtlinie zur häuslichen Gewalt ist auf eine versuchte schwere Körperverletzung anwendbar; für eine vollendete schwere