Die Nebenstrafe, mit dem Opfer nicht in Kontakt zu treten, kann das Fernbleiben vom Wohnsitz oder vom Arbeitsplatz des Opfers einschliessen und ihre Verbüssung kann mittels Überwachung durch technische Fernkontrollmittel beaufsichtigt werden. Das Gericht kann dem Täter, der wegen einer in diesem Artikel bezeichneten Straftat verurteilt wurde, aufgrund der Schwere der Tat und ihres Bezugs zu den von ihm ausgeübten Pflichten, die väterliche Gewalt, Vormundschaft oder Pflegschaft für die Dauer von einem Jahr bis 10 Jahren entziehen. Mit dem Tatbestand der Tätlichkeit vergleichbare Strafbestimmung des niederländischen Strafgesetzbuchs