Art. 152 Häusliche Gewalt (Código Penal) 1. Wer mehrfach oder einmal, körperlich oder psychisch, einschliesslich körperlicher Strafen, Freiheitsentzugs und sexuellen Missbrauchs, a. den Ehegatten oder den vormaligen Ehegatten; b. eine Person anderen oder gleichen Geschlechts, mit der der Täter, auch ohne zusammenzuleben, eine [romantische oder] eine eheähnliche Beziehung hat oder hatte; c. den anderen Elternteil eines gemeinsamen Nachkommens ersten Grades oder d. eine aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, Krankheit, Schwangerschaft oder ökonomischer Abhängigkeit besonders schutzlose Person, die mit ihm zusammenlebt;