Durch die diversen Gewaltanwendungen erlitt B. starke Schmerzen und diverse Verletzungen, insbesondere (Abwehr-)Verletzungen an den Händen, Verletzungen der Gelenke, Platzwunden, Hämatome, ein deformiertes Ohr, abgebrochene Zähne und sonstige Verletzungen, die zu Vernarbungen führten. Zudem stellte B. aufgrund von Schlägen gegen die Nieren teils Blut im Urin fest. Ebenso erlitt sie infolge der Gewalt Taubheit in einer Hand sowie Schulterprobleme in der linken Schulter und Rückenschmerzen. Teilweise schlug A. B. so stark, dass sie sich am nächsten Tag nicht mehr bewegen konnte und sie ihre Gelenke nicht mehr spürte.