1. Delikte gegen Leib und Leben und gegen die Freiheit 1.1. Vorbemerkungen Weggefallen ist der Teilsachverhalt der sexuellen Nötigung. Beurteilungsgegenstand im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren bildet einzig noch der Teilsachverhalt der häuslichen Gewalt, soweit in den dort angeklagten Punkten kein Freispruch oder eine Einstellung erfolgt ist. Dies wird bei der nachfolgenden Beurteilung entsprechend zu berücksichtigen sein. (…) 1.2. Tätlichkeiten und einfache Körperverletzung, begangen von April 2021 bis März 2023 1.2.1. Der Anklageschrift vom 21. Februar 2024 kann zum obgenannten Tatvorwurf folgendes entnommen werden: