2. Den Anträgen in der Berufungserklärung kann entnommen werden, dass sich die Berufung gegen das gesamte Urteil richtet, mit Ausnahme der Dispositiv-Ziffer 1 (5 Freisprüche und 1 Einstellung) und Dispositiv-Ziffer 4 (Aushändigung beschlagnahmtes 3 - 25 Mobiltelefon und beschlagnahmter Laptop nach Rechtskraft des Urteils an A.). Demzufolge sind die Dispositiv-Ziffern 1 und 4 rechtskräftig und somit vollstreckbar.