Am 5. Mai 2025 erging die Vorladung zur mündlichen Berufungsverhandlung vom 16. September 2025. Der eingeholte Strafregistereintrag des Berufungsklägers datiert vom 7. Mai 2025. Die Auftragsbestätigung an das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung zur Erstattung eines Rechtsgutachtens erfolgte am 13. Mai 2025. Das Amt für Inneres Appenzell I.Rh. informierte das Kantonsgericht, dass der Berufungskläger per 19. Juni 2025 in den offenen Normalvollzug versetzt werde. Das Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung datiert vom 29. August 2025.