A. ist bezüglich der Drohungen geständig, bestreitet jedoch die ihm vorgeworfenen körperlichen Übergriffe auf B. grösstenteils. Er räumt jedoch ein, ihr 7 Ohrfeigen verpasst zu haben. 2. (….) 3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erhob am 21. Februar 2024 gegen A. Anklage beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung (he- tero- oder homosexuelle Lebenspartner), mehrfacher Gefährdung des Lebens, mehrfacher Drohung (hetero- oder homosexuelle Lebenspartner) und mehrfacher sexueller Nötigung zum Nachteil von B. (…)