Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben sowie gegen die Freiheit Der Berufungskläger wurde wegen mehrfacher Tätlichkeiten im Sinne von Art. 126 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c StGB, mehrfacher qualifizierter einfacher Körperverletzung (gefährlicher Gegenstand) im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 und Ziff. 2 Abs. 1 und Abs. 5 StGB, mehrfacher qualifizierter einfacher Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 und Ziff. 2 Abs. 5 StGB und mehrfacher Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 1 und 2 lit. b StGB zum Nachteil seiner damaligen Lebenspartnerin schuldig gesprochen.