{"Signatur": "AI_BZG_001", "Spider": "AI_Aktuell", "Datum": "2026-06-26", "PDF": {"Datei": "AI_Aktuell/AI_BZG_001_K-2-2024_2026-06-26.pdf", "URL": "https://www.ai.ch/gerichte/rechtsprechung/aktuelle-entscheide/k-2-2024.pdf/@@download/file/k-2-2024.pdf", "Checksum": "6846f5879aea11611fd4eddb78d0cc7c"}, "Scrapedate": "2026-10-02", "Scrapetime": "01:24:22", "Num": ["K 2-2024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht 26.06.2026 (publiziert) K 2-2024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Bezirksgericht 26.06.2026 (publié) K 2-2024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Bezirksgericht 26.06.2026 (pubblicato) K 2-2024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Bezirksgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Bezirksgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben sowie gegen die Freiheit"}], "ScrapyJob": "446973/41/2955", "Zeit UTC": "02.10.2026 01:24:22", "Checksum": "c7e89ff1103eef650f0cefb0dc4d9a9c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht 26.06.2026 (publiziert) K 2-2024\nRegeste:\nStrafbare Handlungen gegen Leib und Leben sowie gegen die Freiheit\n\nArt. 143 Körperverletzung (Código Penal)\n1. Wer eine andere Person körperlich verletzt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis\nzu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\n2. Das Strafverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet, es sei denn, die Tat wurde gegen ein Mitglied der\nSicherheitskräfte oder des Sicherheitsdienstes während der Ausübung des Dienstes begangen.\n3. Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn\na) aus der Tat gegenseitige Verletzungen entstanden und nicht bewiesen wurde, welcher von den Streitenden zuerst angegriffen hat, oder\nb) der Täter nur auf die Aggression des Angreifers reagiert hat.\n\nArt. 145 Qualifizierte Körperverletzung (Código Penal)\n1. Wenn die Körperverletzung unter Umständen herbeigeführt wurde, die eine besondere Verwerflichkeit\noder Perversität des Täters zeigen, wird dieser bestraft:\na. Im Fall des Art. 143 Abs. 1 mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren;\nb. Im Fall des Art. 143 Abs. 2 und Art. 144-A Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren;\nc. Im Fall von Art. 144 und Art. 144-A Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von 3 bis 12 Jahren.\n2. Unter anderen sind die in Art. 132 Abs. 2 genannten Umstände dazu geeignet, die besondere Verwerflichkeit oder Perversität des Täters zu zeigen.\n\n7 - 25\nArt. 132 Qualifizierte Tötung (Código Penal)\n2. Unter anderem offenbaren folgende Umstände die im vorhergehenden Absatz genannte besondere Verwerflichkeit oder Grausamkeit:\na. Der Täter ist Verwandter absteigender oder aufsteigender Linie, Adoptivkind, Adoptivvater oder Adoptivmutter des Opfers.\nb. Der Täter begeht die Tat gegen den Ehegatten, den früheren Ehegatten, gegen eine Person anderen\noder gleichen Geschlechts, mit der er, auch ohne zusammenzuleben, eine eheähnliche Beziehung hat\noder hatte, oder gegen den anderen Elternteil eines gemeinsamen Nachkommens ersten Grades.\nc. Der Täter begeht die Straftat gegen eine aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, Krankheit oder\nSchwangerschaft besonders schutzlose Person.\nd. Der Täter wendet Folter an oder handelt grausam, um das Leiden des Opfers zu steigern.\ne. Der Täter handelt aus Habgier, aus Mordlust oder aus Lust, Leiden zuzufügen, zur Erregung oder\nBefriedigung des Geschlechtstriebs oder aus einem anderen abstossenden oder belanglosen Grund.\nf. Der Täter handelt aus rassistischem, religiösem oder politischem Hass oder aus Hass gegen die Hautfarbe, die ethnische oder nationale Herkunft, das Geschlecht [..], die sexuelle Orientierung [oder die\nsexuelle Identität]\ng. Der Täter bezweckt, eine andere Straftat vorzubereiten oder deren Ausführung zu erleichtern oder sie\nauszuführen oder sie zu verdecken oder die Flucht des Täters zu erleichtern oder dessen Straflosigkeit\nzu sichern.\nh. Der Täter begeht die Straftat zusammen mit mindestens zwei weiteren Personen oder er verwendet\nein besonders gefährliches Mittel oder ein Mittel, dessen Verwendung die Begehung einer gemeingefährlichen Straftat darstellt.\ni. Der Täter verwendet Gift oder ein anderes heimtückisches Mittel.\nj. Der Täter handelt kaltblütig, er hat über die zu verwendenden Mittel nachgedacht, oder er beharrt bei\nder Tötungsabsicht für mehr als 24 Stunden.\n(…)\n\nMit dem Tatbestand der mehrfachen einfachen Körperverletzung vergleichbare\nBestimmungen des niederländischen Strafgesetzbuchs\n\nArt. 300 (het Weboek von Strafrecht)\n(1) Eine Misshandlung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie\nbestraft.\n(2) Führt die Tat zu einer schweren Körperverletzung, so wird der Schuldige mit Freiheitsstrafe bis zu vier\nJahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.\n(3) Hat die Tat den Tod zur Folge, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe der\nvierten Kategorie bestraft.\n(4) Der Körperverletzung ist die vorsätzliche Schädigung der Gesundheit gleichgestellt.\n(5) Der Versuch dieser Straftat ist nicht strafbar.\n\nArtikel 301 (het Weboek von Strafrecht)\n(1) Vorsätzliche (med voorbedachten rade) Misshandlung wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder mit\nGeldstrafe der vierten Kategorie bestraft.\n(2) Führt die Tat zu einer schweren Körperverletzung, so wird der Schuldige mit Freiheitsstrafe bis zu sechs\nJahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.\n(3) Hat die Tat den Tod zur Folge, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu neun Jahren oder mit Geldstrafe der\nfünften Kategorie bestraft.\n\nArtikel 302 (het Weboek von Strafrecht)\n\n8 - 25\n(1) Wer vorsätzlich (opzettelijk) einem anderen eine schwere Körperverletzung zufügt, wird wegen schwerer\nKörperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.\n(2) Hat die Straftat den Tod zur Folge, so wird der Schuldige mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zehn\nJahren oder Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.\n\nArtikel 303 (het Weboek von Strafrecht)\n(1) Schwere Körperverletzung, die vorsätzlich (med voorbedachten rade) begangen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 12 Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.\n(2) Hat die Tat den Tod zur Folge, so wird der Schuldige mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.\n\n"}