Sofern die Strafe der Vorinstanz bestätigt werde, werde der Beschuldigte für über 3 Jahre im Gefängnis sitzen und nebst dem sozialen Umfeld auch seine Arbeitsstelle verlieren. Objektiv betrachtet sei es beim Berufungskläger nicht eine Frage der kriminellen Energie, sondern eine Frage der Impulskontrolle in Frustrationssituationen. Dieses Verfahren, die Strafsanktion und die finanziellen Konsequenzen würden dem Berufungskläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen sehr nachhaltigen Denkzettel für seine künftige Impulskontrolle geben. Bezüglich Impulskontrolle habe er etwas gelernt und eine Strategie entwickelt.