Angemessen sei hierfür eine Einzelstrafe von 6 Monaten, welche auf dem Asperationsweg zu einer Straferhöhung von vier Monaten führe. Bereits am 2. November 2018 habe die Staatsanwaltschaft dem Rechtsvertreter des Privatklägers C. angekündigt, die Anklageerhebung bis Ende 2018 vornehmen zu wollen. Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft betreffend die ersten zwei Anklagepunkte seien spätestens im August 2019 mit Eingang des zweiten rechtsmedizinischen Gutachtens grundsätzlich abgeschlossen gewesen. Ca. elf Monate später, am 9. Juli 2020, habe eine Schlusseinvernahme des Beschuldigten in Konfrontation mit den zwei Privatklägern stattgefunden. Im April 2021 sei der Beschuldigte