So könne eine schwere Körperverletzung auch ohne eine irreversible gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, wenn der Grad der Beeinträchtigung erheblich sei, die wenigstens teilweise Heilung lange Zeit gedauert und überdies grosse Schmerzen verursacht habe. Insbesondere könne eine Kombination verschiedener Beeinträchtigungen, die für sich allein noch nicht als schwere Körperverletzung gelten könnte, diese Qualifikation in der gesamtheitlichen Würdigung rechtfertigen.