Der Schädelbruch, die entstandenen Blutungen und Hirnschwellungen hätten jederzeit zu tödlichen Komplikationen führen können; ebenfalls das anfängliche Erbrechen in nicht ansprechbarem Zustand. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass die Blutungen und Schwellungen nicht zugenommen hätten. C. habe somit durch den Schlag gegen den Kopf schwere und lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Des Weiteren sei sein Geruchsinn aufgrund des