6B_115/2018, 6B_116/2018 vom 30. April 2018: Der Täter schlägt das Opfer mit einem nicht näher bestimmbaren Holzstock resp. unhandlichen, naturbelassenen Ast von ca. 1,2 m Länge und 4 bis 5 cm Dicke mindestens viermal mässig heftig und nicht gezielt gegen den Kopf, mindestens viermal heftig gegen den Rumpf sowie einmal gegen die Hand, die sie schützend über den Kopf legt. Bevor der Täter auf das Opfer einschlägt, fasst er den Holzstock resp. Ast mit beiden Händen und hebt beide Arme über den Kopf. Er führt die unkontrollierten Schläge sowohl aus als das Opfer noch steht, als auch, als sie bereits im Fallen ist.