6B_643/2011 vom 26. Januar 2012: Der Täter schlägt das Opfer mit hochgradig gewalttätigen Faustschlägen wiederholt in blinder Wut unkontrolliert gegen dessen Kopf bzw. in dessen Gesicht. Das Opfer stürzt als Folge davon, schlägt mit dem Hinterkopf auf den Boden auf und zieht sich dabei die tödlichen Verletzungen zu. Der Täter traktiert das Gesicht des Opfers auch noch mit Faustschlägen, als dieses bereits wehr- und regungslos am Boden liegt. Eventualvorsätzliche Tötung bejaht.