14 - 37 leugnete, mit den Verletzungen seines Cousins etwas zu tun zu haben. Erst in der dritten Einvernahme räumte er gegenüber der Kantonspolizei ein, den Berufungsbeklagten 1 aufgrund der Kopfmasken mit dem Berufungsbeklagten 2 verwechselt zu haben. Strittig ist einzig noch, mit welchem Teil des Turnschuhs der Berufungskläger den Tritt ausführte.