Der Schlag sei derart ausgeführt worden, dass der abgewandte, mit A. beschäftigte C. auf den Angriff des Beschuldigten nicht habe gefasst sein können. Infolge dieses Schlages sei C. rückwärts zu Boden gefallen, wo er mit dem Kopf aufgeschlagen und bewusstlos liegengeblieben sei. 2.3.3. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, verursacht durch den Fusstritt des Berufungsklägers gegen den Kopf von C., sind wie folgt dokumentiert: 11.02.2018 Protokoll Rettungsdienst Spital Appenzell: - Patient musste erbrechen, ist unruhig. Schürfung Hinterkopf.