Hier liege klar eine schwere Körperverletzung vor. Zu den letzten ein oder zwei Sätzen des Verteidigers sei zu entgegnen: Natürlich falle bei versuchter schwerer Körperverletzung bei fehlendem Strafantrag die Prozessvoraussetzung nicht weg. Das Gericht kenne die entsprechenden Tatbestände.