122 Abs. 3 StGB nicht erfüllen. C. habe in der Desinteresseerklärung vom 3. Oktober 2022 die Strafanträge zurückgezogen, so dass eine vollendete einfache Körperverletzung wegfalle. In Verbindung damit würde auch die versuchte schwere Köperverletzung wegfallen. 2.2. Die Berufungsbeklagte macht vor Kantonsgericht geltend, vom Berufungskläger werde