Gemäss ärztlichem Bericht habe denn auch kein verschobener Schädelbruch vorgelegen. Die Schuhart und die Art des Fusstritts seien von Bedeutung für die Frage, ob sich die Verwirklichung der Gefahr der Tötung als so wahrscheinlich aufdränge, dass die Bereitschaft, sie als Folge hinzunehmen, vernünftigerweise nur als Inkaufnahme des Erfolgs ausgelegt werden könne. Betrachte man die Art der Tathandlung