Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte mit Schreiben vom 15. Juni 2026 aufforderungsgemäss eine Honorarnote mit den Aufwendungen im Beschwerdeverfahren ein. Die Gesamtsumme der Honorarnote beträgt Fr. 1'821.40 und setzt sich aus einem Honorar in der Höhe von Fr. 1'617.49, Auslagen in der Höhe von Fr. 67.40 und der Mehrwertsteuer in der Höhe von Fr. 136.49 zusammen. Der Leistungsnachweis belegt die erbrachten anwaltlichen Leistungen. Gemäss diesen Unterlagen wurden vom Rechtsvertreter für das vorliegende Verwaltungsverfahren insgesamt rund 6,5 Stunden aufgewendet. Dieser Aufwand ist aufgrund der Rechtslage und des Umfangs der vorliegenden Akten nicht zu beanstanden.