Der Beschwerdeführer nennt als Grund seines beantragten Ausgangs das Verbringen seines ersten Hochzeitstages mit seiner Ehefrau ausserhalb der Strafanstalt. Dabei handelt es sich um einen Tatbestand des Art. 84 Abs. 6 StGB (Beziehung des Eingewiesenen zur Aussenwelt). 4.2.