Die Richtlinien des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz beruhen aufgrund der Interessenwahrnehmung und gemeinsamen Ausgestaltung durch alle beteiligten Kantone auf einem breit abgestützten Konsens und der Zustimmung aller Beteiligten. Mit Blick auf Sinn und Zweck des Strafvollzugskonkordats, nämlich die Vereinheitlichung und Verbesserung des Strafvollzugs in den verschiedenen Kantonen, erscheint es als folgerichtig, diese Richtlinien entsprechend konsequent zu vollziehen. Dies umso mehr, als die entsprechende Bestimmung der SMV explizit die Berücksichtigung der Richtlinien des Konkordats der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz festhält.