Mit Schreiben vom 28. April 2026 teilte das AJV seinen Verzicht auf das Verfassen einer Duplik mit. Der Rechtsschriftenwechsel wurde am 30. April 2026 für abgeschlossen erklärt. Am 9. Juni 2026 wurde der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers um Einreichung der Kostennote für das Beschwerdeverfahren gebeten. Mit Schreiben vom 15. Juni 2026 reichte dieser die Kostennote ein. II. Erwägungen 1. 1.1.