Mit Schreiben des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Rechtsdienst, vom 12. März 2026 wurde das AJV zur Aktenüberweisung und Vernehmlassung aufgefordert. Mit gleichem Schreiben wurde der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers ersucht, sich durch schriftliche Vollmacht als Vertreter des Beschwerdeführers auszuweisen und es wurde der Hinweis platziert, dass es dem Beschwerdeführer obliege, seine Mittellosigkeit mit geeigneten Unterlagen zu dokumentieren.