"1. Die Verfügung des Amts für Justizvollzug, Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe, vom 9. Februar 2026 sei insofern aufzuheben resp. abzuändern, als Herrn A._____ umgehend unbegleitete Ausgänge zu bewilligen seien. 2. Eventualiter sei die Verfügung des Amts für Justizvollzug, Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe, vom 9. Februar 2026 insofern aufzuheben resp. abzuändern, als Herrn A._____ umgehend begleitete Ausgänge zu bewilligen seien.