Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 11. März 2024 wurde A._____ des qualifizierten Raubes und Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 9 ¼ Jahren verurteilt sowie für die Dauer von 15 Jahren des Landes verwiesen, wobei die ausgestandene Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafvollzug von insgesamt 985 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet wird. Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen ist vom Bundesgericht mit Urteil vom 30. September 2024 abgewiesen worden, soweit darauf eingetreten werden konnte, sodass das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 11. März 2024 in Rechtskraft erwuchs. B.