Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 16. März 2022 wurde A._____ wegen der Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von Fr. 60.– verurteilt. Infolge Uneinbringlichkeit der Busse wurde von der Staatsanwaltschaft Frauenfeld mit Verfügung vom 25. August 2022 die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag angeordnet.