Schweizerische Strafprozessordnung [Strafprozessordnung, StPO] vom 5. Oktober 2007). Auch das Urteil des Obergerichts SST.2025.167 vom 11. November 2025 thematisiert die Flucht als Beispiel diverser Regelverstösse und problematischem sowie störungsimmanentem bzw. prognoserelevantem Verhalten (Vorakten, act. 02 097, E. 3.2). Vor diesem Hintergrund erscheint die Fluchtgefahr im Rahmen eines begleiteten Ausgangs noch nicht hinreichend ausgeräumt. Dem Gesagten zufolge kann der beantragte Ausgang nicht bewilligt werden, weil die Fluchtgefahr derzeit nicht hinreichend verneint werden kann.