Seine Situation habe sich seit der Begutachtung im Jahr 2024 verändert, nachdem die Massnahme für junge Erwachsene abgebrochen worden sei, zwei Gerichtsverfahren stattgefunden hätten und er sich nun im vorzeitigen Strafvollzug mit vollzugsbegleitender ambulanter Massnahme befinde. Er befinde sich in regelmässiger Therapie, und seine persönliche Entwicklung sei positiv verlaufen. Daher könne nicht unbesehen auf das Gutachten abgestellt werden. Vielmehr wäre es Sache des AJV gewesen, aktuelle Abklärungen vorzunehmen und insbesondere die Einschätzung der behandelnden Therapeutin einzuholen.