Die übrigen Beschwerdevoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist mit Ausnahme des Vorgenannten einzutreten. 3 von 9 2. 2.1. Strittig ist vorliegend, ob das AJV das Gesuch des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2025 um Gewährung eines begleiteten Ausgangs zu Recht abgewiesen hat bzw. ob der Beschwerdeführer Anspruch auf einen begleiteten Ausgang zur Pflege von Beziehungen ausserhalb der Anstalt hat. 2.2.