Mit Schreiben des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Rechtsdienst, vom 23. Februar 2026 wurde das AJV zur Aktenüberweisung und Vernehmlassung aufgefordert. Das AJV überwies die Akten am 16. März 2026 und liess sich in ablehnendem Sinne vernehmen. Am 28. März 2026 nahm der Beschwerdeführer zur Vernehmlassung des AJV Stellung. Am 10. Juni 2026 wurde der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers um Einreichung der Kostennote für das Beschwerdeverfahren gebeten. Mit Schreiben vom 15. Juni 2026 reichte dieser die Kostennote ein. Erwägungen 1. 1.1.