3. Dem Beschwerdeführer sei mindestens ein begleiteter Beziehungsurlaub für die Dauer von 6 Stunden zu gewähren. Das Datum des Beziehungsurlaubs sei neu abzusprechen zwischen dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin. 4. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und es sei ihm in Form des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. 5. Alles unter ausgangsgemässer Kosten- und Entschädigungsfolgen. Auf die Begründung der Beschwerde wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 4.