Mit Eingabe vom 17. Dezember 2025 hat A._____ beantragt, ihm sei der vorzeitige Antritt der Massnahme nach Art. 59 StGB im Massnahmenzentrum F._____ zu bewilligen. Der Präsident des Obergerichts wies das Gesuch um vorzeitigen Massnahmenvollzug mit Verfügung vom 5. Januar 2026 ab. 2. Mit Gesuch vom 19. Dezember 2025 beantragte A._____ für den 28. Januar 2026 einen Beziehungsurlaub von 13:00 bis 18:00 Uhr in R._____, begleitet von Mitarbeitern, um bei seinem Vater zuhause Zeit mit seinem Sohn verbringen zu können.