Mit Verfügung des Obergerichts vom 28. Juli 2025 wurde A._____ der vorzeitige Straf- und Massnahmenvollzug (vollzugsbegleitende ambulante Massnahme) bewilligt. Mit Urteil vom 11. November 2025 ordnete das Obergericht eine stationäre Massnahme an. Dagegen hat A._____ am 22. Dezember beim Bundesgericht Beschwerde einreichen lassen und beantragt, es sei keine stationäre Massnahme, sondern eine vollzugsbegleitende ambulante Behandlung im Sinne von Art. 63 StGB anzuordnen.