Am 1. September 2022 verurteilte das Bezirksgericht Aarau A._____ wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruchs, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Störung des Eisenbahnverkehrs und Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren, unter Anrechnung von 123 Tagen Untersuchungshaft. Zusätzlich ordnete das Bezirksgericht eine Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) vom 21. Dezember 1937 an.