Bei Verdacht auf Drogenkonsum ist eine körperliche Durchsuchung kaum zu umgehen. Dabei ist es verständlich, dass die Leibesvisitation von einer Person, die ohne Verschulden von ihr betroffen wird, als hart und unangemessen erscheint. Doch ist diese aufgrund der konkreten Situation vertretbar gewesen. Schliesslich legt der Stadtrat auch überzeugend dar, weshalb dem Beschwerdeführer weder ein Telefonat noch eine Kontaktnahme mit seinem Bruder gewährt worden ist. Für weitere Abklärungen seitens der Beschwerdeinstanz in dieser Sache liegen somit keine stichhaltigen Gründe vor. 500 Verwaltungsbehörden 2009