Bundesverfassung). Dabei bedürfen Einschränkungen einer gesetzlichen Grundlage. Sie müssen zudem durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein. a) Die gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene Wegweisung und Fernhaltung stützt sich auf das Polizeigesetz. Dieses stellt eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Bundesverfassung dar. Sinngemäss macht der Beschwerdeführer allerdings geltend, das Polizeigesetz erfülle wegen dessen Unbestimmtheit die Anforderungen einer genügenden Gesetzesgrundlage nicht. Dies trifft nicht zu.