3. Der Beschwerdeführer wirft der Polizei eine Verletzung der Begründungspflicht vor. Dem kann nicht beigepflichtet werden. Die Verfügung enthält eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine kurze Begründung. Dies genügt. Bei einer Wegweisung und Fernhaltung dürfen keine allzu hohen Ansprüche an die Begründungspflicht gestellt werden. Um angespannte Situationen zu entschärfen, ist bei solchen Massnahmen grundsätzlich ein rasches Handeln geboten. Da bleibt wenig Zeit für detaillierte und ausgefeilte Formulierungen. Zudem erfolgt in der Regel auch noch eine mündliche Erläuterung der Anordnung (vgl. auch Vernehmlassung des Stadtrats Y. vom 3. November 2008, S. 1).