Der Radweg dort sei beleuchtet und flach, aber mehr als 5 km lang (vgl. Auszug aus dem Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2008, Votum B., S. 3). Aufgrund dieser verschiedenen Äusserungen musste den Stimmberechtigten bewusst werden, dass es hinsichtlich der Zumutbarkeit des Schulwegs - einschliesslich der Differenzierung zwischen Sommer- und Winterhalbjahr - keinen absolut gültigen Massstab gibt. Darüber hinaus sind, wie bereits erwähnt, verschiedene Gründe für oder gegen das Initiativbegehren vorgebracht und diskutiert worden. Diese dürften für die Meinungsbildung der Versammlungsteilnehmenden ebenfalls von Bedeutung gewesen sein.