Ebenfalls ist bemängelt worden, dass die Dauer von sechs Monaten für die Kostenübernahme zu lang sei. Schliesslich hat man auch die soziale Komponente eines gemeinsamen Schulwegs als wichtig erachtet. Aufgrund dieser vielfältigen Informationen und Voten konnten sich die Versammlungsteilnehmenden ein umfassendes Bild über das Geschäft machen. Dabei sind keine Gründe ersichtlich, dass einem der verschiedenen Argumente ein höheres oder gar ausschlaggebendes Gewicht beigemessen worden wäre. c) Die Beschwerdeführerinnen werfen dem Gemeindeammann vor, dass er bei der Zitierung von zwei Gerichtsurteilen wichtige Fakten verschwiegen habe.