Schulbesuch, unter anderem durch die Übernahme notwendiger Transportkosten, zu erleichtern. Aus der Gesetzesbestimmung ergibt sich, dass die Gemeinden nicht alle, sondern nur die notwendigen Transportkosten übernehmen müssen. Auszugehen ist dabei davon, dass ein Schüler oder eine Schülerin zunächst versuchen muss, die Schule am Wohnort oder auswärts, sei es zu Fuss oder mit dem Fahrrad, aus eigener Kraft zu erreichen. Nur, falls dies nicht mehr möglich oder dem Schulkind nicht zumutbar ist, muss ein Transportmittel benützt werden und entstehen demnach notwendige Transportkosten (AGVE 1986, S. 147).