Das Kreditbegehren umfasste den Ausgabenersatz für Busabonnemente im Zeitraum von 6 Monaten (gegen Vorlegung der Quittung) und eine Fahrradentschädigung, sofern denn ein solches für den Schulbesuch benutzt würde. Aufgrund des Gegenstandes des Initiativbegehrens ist kurz auf die schulrechtliche Ausgangslage bezüglich der Übernahme von Transportkosten für auswärtigen Schulbesuch durch die Gemeinden einzugehen. Dabei sind zwei Tatbestände auseinanderzuhalten. Die Gemeinde kann gesetzlich verpflichtet sein, Schultransportkosten zu übernehmen (nachfolgend Ziff. 3). Möglich ist indes auch, dass sie freiwillig Beiträge an solche Kosten leistet (nachfolgend Ziff. 4).