109 Unterzeichnungsbefugnis - Alle verfügungsberechtigten Mitarbeitenden des Kantons sind in das von der Staatskanzlei geführte Register der unterzeichnungsbefugten Personen einzutragen. - Mitarbeitende erhalten die Unterzeichnungsbefugnis bereits mit ichrer Ermächtigung. - Der Registereintrag hat rein deklaratorischen Charakter. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 15. Oktober 2008 i.S. U.M. gegen den Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres Aus den Erwägungen