materielle Behandlung des Traktandums stattgefunden, und es liege lediglich eine untergeordnete Verfahrensverletzung vor (nämlich die vorgezogene materielle Behandlung ohne formellen Beschluss, die Reihenfolge der Traktanden zu ändern). Das Abstimmungsergebnis drücke den wirklichen Willen der Stimmberechtigten in ihrer ablehnenden Haltung zum Baurechtsvertrag T. aus. Die Argumentation des Gemeinderates verfängt nicht. Wie sich aus dem Auszug aus dem Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung eindeutig ergibt, hat der Versammlungsleiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht über die Vorlage als solche, sondern nur über die Absetzung des Traktandums diskutiert und abgestimmt